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13.03.17

Bundestag verabschiedet Gesetz zur CSR-Berichtspflicht

Der Bundestag hat das Gesetz zur CSR-Berichtspflicht verabschiedet.

Danach müssen große Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ab sofort Rechenschaft ablegen über ihr soziales und ökologisches Handeln. Neu daran ist u.a., dass es den Unternehmen überlassen bleibt, nach welchem Standard sie berichten. Mehr zum „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ gibt’s hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811450.pdf

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